Eternit Faserzement-Wellplatten bestehen aus: Portlandzement, Wasser, Zusatstoffen (Füllstoffe und recycelter Faserzement zur Optimierung), Prozessfasern (Filterfasern auf Zellstoffbasis) sowie Armierungsfasern (Organische Fasern zur Aufnahme der Biegezugkräfte).
Aktuell gibt es keine Förderungen für alte Faserzement-Wellplatten.
Grundsätzlich sind die Maße unverändert geblieben, jedoch sollten Sie zur Sicherheit die Maße kontrollieren. Diese finden Sie auf der jeweiligen Produktseite, sowie unserer Planung & Anwendung. Andere Hersteller von Faserzement-Wellplatten können andere Abmessungen haben.
Die Zulassung der Wellplatten ist abgelaufen. Die Zulassung ist mit dem angehängten Schreiben des DIBt weiterhin gültig, bis eine bauaufsichtliche Bauartgenehmigung (Nachfolger der bauaufsichtlichen Zulassung) vorliegt.
Auf asbestfreien Faserzement-Wellplatten können Sie problemlos eine Photovoltaik-Anlage montieren (lassen). Die PV-Anlage und deren Befestigungen dürfen dabei die Wellplatten nicht belasten. Die Lasten sind immer in die Unterkonstruktion abzuleiten.
Bei Eternit / Etex Germany Exteriors GmbH hat die Umstellung auf asbestfreien Faserzement ca. 1983 begonnen und war Ende 1990 abgeschlossen. Seit 1991 wird kein Asbest mehr verarbeitet. Wellplatten innerhalb dieses Zeitraum können nicht zweifelsfrei bestimmt werden und sind detailierter zu untersuchen.
Für Eternit Faserzement-Wellplatten gibt es einige Zubehör- bzw. Formteile um Übergänge o. ä. zu realisieren. Eine Übersicht der verfügbaren Zubehör- bzw. Formteile finden Sie in unserer Planung & Anwendung.
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung bescheinigt In der Tabelle „Nutzungsdauern von Bauteilen zur Lebenszyklusanalyse“ eine mittlere Lebensdauer von mehr als 50 Jahren für Faserzement-Wellplatten wodurch sie der höchsten Stufe zugeordnet sind.
Der Preis pro Quadratmeter hängt von mehreren Faktoren ab. Bitte wenden Sie sich für eine genaue Angabe an Ihren örtlichen Fachhandel.
Eternit Faserzement-Wellplatten können Sie über einen örtlichen Fachhandel beziehen.
Ja, Wellplatten lassen sich problemlos nachbeschichten. Hierbei sollten die Herstellerangaben zur Farbe beachtet werden.
Grünbildung auf Dächern mit Wellplatten haben keinen negativen Einfluss auf die Eindeckung selbst.
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten von asbesthaltigem Material dürfen nur von Fachbetrieben durchgeführt werden, deren personelle und sicherheitstechnische Ausstattung für diese Tätigkeiten geeignet ist. Alle Arbeiten an asbesthaltigem Material müssen nach der TRGS-519 ausgeführt werden.
Faserzement-Wellplatten gelten als nicht begehbare Bauteile. Für Arbeiten an Dacheindeckungen mit Eternit Faserzement-Wellplatten gelten besondere Vorschriften, die Sie in unserer Planung & Anwendung auf Seite 7 Abschnitt "Begehbarkeit" nachlesen können.
Photovoltaik-Anlagen dürfen nicht auf asbesthaltigem Material verbaut werden, da es sich im Sinne der Gefahrstoffverordnung nicht um eine ASI-Arbeit handelt.
Durch Risse im Material kann es zu Feuchtigkeitseintritt kommen. In diesen Fällen sollten Sie einen Dachdeckerfachbetrieb sowie Ihre Versicherung kontaktieren.
Wenn der Plattenbruch einen Feuchtigkeitseintritt ermöglicht, kann es zu Schäden kommen. Wenn nur kleine Abbrüche in der Überdeckung vorliegen, ist dies kein Problem. Dennoch sollten Sie den Schaden von einem Dachdeckerfachbetrieb prüfen lassen.
Die Dauerhaftigkeit von asbestfreien Eternit Faserzement-Wellplatten ist stark Witterungs- und Umweltabhängig. Faserzement-Wellplatten werden mit einer mittleren Lebensdauer von mehr als 50 Jahren der höchsten Stufe in der Tabelle „Nutzungsdauern von Bauteilen zur Lebenszyklusanalyse“ zugeordnet. Im allgemeinen ist der Lebenszyklus nur geringfügig kürzer im Vergleich zu asbesthaltigem Material.
Abbruch- Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI) gemäß TRGS-519 sind zulässig.
Dies hängt vom Zustand der Unterkonstruktion ab. Vorab sollte ein Statiker den Dachaufbau- und Zustand prüfen.
Die Prägestempel setzen sich zusammen aus: Produktionswerk, Produktionsdatum, Produktionsschicht, Zulassung und einem NT für "Neue Technologie". Asbesthaltige Wellplatten weisen im Prägestempel "DIN 274" auf. Je nach Hersteller der Wellplatten (heute und auch früher) können die Stempel sehr unterschiedlich aufgebaut sein.
Wellplatten erhalten bei der Produktion einen Prägestempel. Bei Wellplatten die im Prägestempel "DIN 274" aufweisen, handelt es sich um asbesthaltiges Material. Sind Prägestempel mit einer Zulassungnummer oder den Buchstaben "NT" (=Neue Technologie) erkennbar handelt es sich um asbestfreies Material. Falls kein Prägestempel gefunden werden kann oder das Material nicht eindeutig zu identifizieren ist, sollte man sich immer wie bei asbesthaltigem Material verhalten, um eine Gefährdung auszuschließen. Alternativ keine eine Laboruntersuchung an einem Stück Wellplatten z.B. bei Dekra veranlasst werden.
Reinigungsarbeiten von Dächern mit asbesthaltigem Material sind verboten, da es zur Freisetzung von Asbestfasern führt.
Dächer mit Faserzement-Wellplatten können mit einer weichen Bürste und Wasser mit Spülmittelzugabe vorsichtig gereinigt werden. Hochdruckreiniger sollten nur mit mindestens 50 cm Abstand verwendet werden, um Beschädigungen zu vermeiden.
Leider werden keine Eternit Abwasserrohre mehr produziert, jedoch können Übergangsmuffen zu HT- oder KG-Kunststoffrohren verwendet werden.
Entsorgungsbetriebe können eigenverantwortlich bestimmen, welche Materialien sie annehmen und wie diese verpackt sein müssen. Bitte wenden Sie sich telefonisch vorab an ihren örtlichen Entsorgungbetrieb um mögliche Fragen zu klären.
Faserzement Abfälle können gemäß Europäischen Abfallkatalog (EWC) mit dem Abfallschlüssel 17 01 01 (Beton) oder 17 09 04 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) entsorgt werden.
Asbestfreie Abwasserrohre wurden mit "AF" oder "NT" gekennzeichnet. Ist die Kennzeichnung nicht vorhanden, handelt es sich um asbesthaltiges Material. Falls keine Kennzeichnung gefunden werden kann oder das Material nicht eindeutig zu identifizieren ist, sollte man sich immer wie bei asbesthaltigem Material verhalten, um eine Gefährdung auszuschließen.
Die Kosten für die Entsorgung von Asbestmaterial bzw. Faserzementmaterial ist regional unterschiedlich. In der Regel werden zwischen 140 € und 250 € pro Tonne veranschlagt. Bitte wenden Sie sich telefonisch vorab an ihren örtlichen Entsorgungbetrieb um mögliche Fragen zu klären.