Asbestwellplatten sind noch sehr verbreitet – vor allem bei Wellplatten-Dächern. Unter dem Einfluss von Beschädigung, Alterung oder Witterung stellen asbesthaltige Materialien ein Risiko dar, wenn sie schädliche Asbestfasern in die Umwelt abgeben. Das liegt daran, dass das Bindemittel, das die schädlichen Asbestfasern einschließt, immer schwächer wird. Eine sichere Entfernung von Asbest in einem schlechten Zustand wird auch schwieriger und kostspieliger sein. Zudem können im Falle eines Brandes auch Asbestfasern freigesetzt werden.
Wie kann ich Asbest-Wellplatten erkennen?
Die Umstellung aller Eternit Hochbau-Produkte auf eine asbestfreie Material-Technologie wurde im Herbst 1990 abgeschlossen. Bei der Berliner Welle war die Umstellung bereits 1987 abgeschlossen. Seit dieser Zeit werden von der Etex Germany Exteriors GmbH ausschließlich asbestfreie Faserzementprodukte hergestellt. Die Gültigkeit dieser Aussage bezieht sich natürlich nur auf Material, das nach 1987 bzw. 1990 produziert, eingekauft und verlegt wurde. Der Handel durfte allerdings noch bis Ende 1991 asbesthaltige Restbestände verkaufen. Asbestfreier Faserzement ist ein moderner Verbundwerkstoff aus - mit physiologisch unbedenklichen Fasern armierter - Zementmatrix. Die Prägestempel „NT“ oder „AF“ oder „C“ auf den Wellplatten bedeuten „Neue Technologie“ oder „asbestfrei“ und weisen auf asbestfreies Material hin.
Am 01. Januar 2002 trat die AVV (Abfallverordnung) in Kraft. Der bisherige Europäische Abfallkatalog (EAK) und die Liste der gefährlichen Abfälle (HWL) wurden mit dieser Entscheidung aufgehoben und in dem neuen Europäischen Abfallverzeichnis zusammengeführt. Die gefährlichen Abfälle werden dabei durch ein (*) gekennzeichnet. Eine wesentliche Neuerung des Europäischen Abfallverzeichnisses ist, dass die Einstufung als „gefährlich"" bei vielen Abfällen vom Gehalt gefährlicher Stoffe abhängig gemacht wird. Der Abfallschlüssel 17 01 05 aus dem EAK zur Entsorgung asbesthaltiger Baustoffe ist entfallen. Der Abfallschlüssel für asbesthaltige Baustoffe nach der AVV lautet nun 17 06 05. Der Abfallschlüssel für Faserzement Abfälle bleibt auch in der AVV bei 17 01 01. (Beton, seit 01.01.2002), bisher LAGA – Abfallschlüssel 31409 (Bauschutt)
Seit 1991 werden von der Etex Germany Exteriors GmbH keine Asbestzementprodukte mehr produziert. Alle nach 1990 direkt von der Etex Germany Exteriors GmbH gelieferten Wellplatten, Dach- und Fassadenplatten und Tafeln sind asbestfrei.
Kann ich den Asbest selbst von meinem Wellplattendach entfernen?
Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an eingebauten Asbestzementprodukten sind nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519) nur durch sachkundiges Personal durchzuführen.
Grundsätzlich gilt: Staubbildung vermeiden; keine materialabtragenden Reinigungsvorgänge mit Hoch- oder Niederdruckreinigungsgeräten, Schleifgeräten oder Stahlbürsten; Wellplatten nicht brechen oder sonstiger beschädigender Behandlung aussetzen.
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